E-commerce und BtoC nach Österreich

Wir helfen weiter, wenn Sie ab 2023 Verpackungen in Österreich einführen.

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In Österreich ist am 1. Januar 2023 eine Novelle der österreichischen Verpackungsverordnung in Kraft getretten.

Ausländische Versandhändler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und die Verpackungen oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben, müssen für ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen. Gleiches gilt auch, wenn ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz in Österreich für seine österreichischen Firmenkunden die Vorentpflichtung für Verpackungen übernehmen möchte. Dieses kann einen Bevollmächtigten bestellen. Dieser Bevollmächtigte ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des ausländischen Versandhändlers oder ausländischen Unternehmens für Verpackungen in Österreich verantwortlich.

Die Französisch-Österreichische Handelskammer bietet in Zusammenarbeit mit der Deutschen Handelskammer in Österreich (DHK) französischen Versandhändlern und Unternehmen ohne Sitz in Österreich an, im Rahmen einer kostengünstigen jährlichen Pauschale als Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich für das ausländische Unternehmen zu agieren.

Wir können Anfragen auf „Deutsch oder Englisch“ bearbeiten.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Kostenvoranschlag: garaudy@ccfa.at